Jürgen Hartmann – ascent AG

Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung: Warum viele Dokumente im Ernstfall wertlos sind

ascent AG Vorsorgedokumente Gemini

Ein Verkehrsunfall, ein Sturz, ein Schlaganfall oder eine schwere Erkrankung können jeden treffen. Und manchmal reicht ein einziger Augenblick, um das Leben fundamental zu verändern, sodass man vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, selbst für sich Entscheidungen zu treffen. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind zwei zentrale Dokumente, die für derartige Szenarien Vorkehrungen treffen und Sicherheit geben sollen. Doch gut gemeint ist nicht immer gut gemacht: In der Praxis scheitern sie oft an Formalitäten und kleinen Fehlern, die erst dann auffallen, wenn es zu spät ist – und die so die gute Absicht wirkungslos verpuffen lassen. Deshalb wollen wir von der ascent AG heute einmal einige typische Fallstricke bei diesen beiden wichtigen Vorsorgedokumenten aufzeigen.

Größter und häufigster Irrtum: Ein Dokument reicht

Viele gehen davon aus, mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung sei die Vorsorge für den Ernstfall erledigt. Tatsächlich regeln Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung jedoch zwei unterschiedliche Sachverhalte. Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden, wenn sich der Betroffene nicht mehr selbst dazu äußern kann. Die Vorsorgevollmacht bestimmt unter anderem, wer diesen Willen gegenüber Ärzten durchsetzen darf. Doch endet die Vollmacht nicht an diesem Punkt: Während die Patientenverfügung auf gesundheitliche und medizinische Belange beschränkt ist, deckt die Vorsorgevollmacht alle Lebensbereiche ab und bevollmächtigt die im Dokument genannte Person, den Unterzeichner bei allen Entscheidungen rechtlich zu vertreten.

Wenn lediglich eine Patientenverfügung vorliegt, kann zudem ein entscheidendes Problem entstehen: Zwar ist das Dokument in Bezug auf die konkret geregelten medizinischen Fragen bindend, ohne Vorsorgevollmacht gibt es jedoch niemanden, der darin festgelegten Vorgaben gegenüber Klinik und Co. offiziell vertreten oder in unklaren Situationen interpretieren darf.

Außerdem bleiben ohne Vorsorgevollmacht alle Angelegenheiten außer gesundheitlichen Fragen ungeregelt. Wenn der eigene Wille nicht mehr selbst geäußert werden kann, kann es dann dazu kommen, dass ein Gericht für Entscheidungen in anderen Bereichen eine Betreuungsperson bestellt. Wer auf Nummer sicher gehen will und auch Fälle abdecken möchte, in denen selbst eine Vorsorgevollmacht gegebenenfalls nicht ausreicht, kann zusätzlich eine Betreuungsverfügung verfassen, in der festgelegt wird, welche Person im Zweifel als Betreuer eingesetzt werden soll.

Häufige Gründe, warum Patientenverfügungen im Fall des Falles unwirksam sind

Zu vage Formulierungen

Der Bundesgerichtshof hat bereits 2016 eine Patientenverfügung für unwirksam erklärt, weil ihr Inhalt zu ungenau war. Pauschale Formulierungen wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ reichen laut dieser Entscheidung nicht aus, die Rechtsprechung verlangt Angaben zu hinreichend konkreten gesundheitlichen Szenarien und den gewünschten oder nicht gewünschten ärztlichen Maßnahmen wie etwa künstliche Ernährung, Beatmung oder Wiederbelebung. Nach Expertenschätzungen betrifft dieses Problem einen Großteil aller in Deutschland verfassten Patientenverfügungen.

Formale Mängel

Eine Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen, mit Ort, Datum und eigenhändiger Unterschrift. Eine digital eingefügte oder eingescannte Unterschrift reicht nicht.

Das Dokument wird nicht gefunden

Auch der Aufbewahrungsort ist ein entscheidender Faktor bei der Wirksamkeit einer Patientenverfügung. Denn wenn das Dokument im entscheidenden Moment nicht vorliegt, weil niemand weiß, wo es ist, bringt auch eine noch so sorgfältige und rechtssichere Formulierung nichts.

Eine Notfallkarte, beispielsweise in der Geldbörse, die auf das Vorhandensein einer Patientenverfügung hinweist, kann diese Lücke schließen. Sinnvoll ist es auch, Vertrauenspersonen über den Aufbewahrungsort des Dokumentes in Kenntnis zu setzen.

Unterstützung durch einen unserer ascent AG-Berater

Was viele nicht wissen: Neben der klassischen Finanzberatung unterstützen wir Sie bei der ascent AG auch gerne bei wichtigen Fragen der immateriellen Vorsorge, die unter anderem durch Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht abgedeckt werden. Kontaktieren Sie doch unseren Geschäftspartner und Vertriebsdirektor Jürgen Hartmann für ein persönliches Beratungsgespräch, um frühzeitig Regelungen für den Ernstfall zu treffen und die Zukunft für sich und Ihre Familie sicherer zu gestalten. Jürgen Hartmann können Sie hier für einen Termin kontaktieren.

Bild KI-generiert mithilfe von Google Gemini