Jürgen Hartmann – ascent AG

Verjährungsfrist für Betroffene des Dieselskandals endet 2017 – ascent setzt sich für Sie ein

Beratungskompetenz die begeistert: ascent AG

Sie haben Ihren Diesel im Zeitraum zwischen 2008 und September 2015 bei einer Marke des VW-Konzerns gekauft? – Dann ist es wahrscheinlich, dass auch Sie von der Manipulation des Herstellers betroffen sind. In diesem Fall ist in Ihrem Fahrzeug eine Software installiert, die dafür sorgt, dass geringere Stickoxid- und CO2-Werte gemessen werden, als Ihr Auto tatsächlich abgibt. Wie circa 11,8 Millionen andere Dieselbesitzer wurden Sie von dem Autobauer getäuscht.

Diese List wurde 2015 unter dem Titel „Abgasskandal“ oder „Dieselskandal“ publik gemacht. Seitdem haben Betroffene allerdings die Möglichkeit, sich zu wehren und ihre Ansprüche auf juristischem Wege geltend zu machen. Wer sein Recht durchsetzen will, sollte deshalb handeln und seinen Fall von Experten überprüfen lassen. Die ascent AG bietet diesen Service in Kooperation mit ihrem Partner Verbraucherhilfe 24 (V24) kostenfrei für Sie an. Ihre Anfrage können Sie dafür ganz unkompliziert über unser Formular stellen.

Die Verjährungsfrist von VW

Laut der gesetzlichen Vorgaben ist jeder Verkäufer dazu verpflichtet, seine Waren zum Zeitpunkt des Verkaufs in einem einwandfreien und unbeschädigten Zustand anzubieten. Sind dagegen Sach- oder Rechtsmängel vorhanden, kann der Käufer sein Recht auf ein mängelfreies Produkt innerhalb einer Frist gegen den Händler geltend machen.

Diese Gewährleistungsfrist beträgt beim Kauf eines Neuwagens zwei, beim Kauf eines Gebrauchtwagens in der Regel ein Jahr. Der Konzern Volkswagen hat auf Druck der Verbraucherschützer allerdings erklärt, sich bis Ende des Jahres 2017 zunächst nicht auf Verjährung zu berufen, sollten Kunden Ansprüche in Verbindung mit dem Abgasskandal stellen. Umso wichtiger ist es, diese erste Frist nicht verstreichen und ascent und V24 die Möglichkeiten prüfen zu lassen.

Ihre Ansprüche

Zunächst können Nachbesserungsforderungen relevant gemacht werden. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass Fahrzeuge, die auch nach einer Nachbesserung Mängel aufweisen, „zurückgegeben“ werden können. Im Fall eines solchen Kaufrücktritts können Sie dann ihr Geld abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückerhalten. Mängel, die auch nach der Umrüstung von VW auftreten können, sind:

  • Verschleißerscheinungen wie beispielsweise eine kürzere Lebensdauer des Motors oder andere technische Einschränkungen, die zu einem höheren Wartungsbedarf führen
  • ein höherer Kraftstoffverbrauch
  • eine schlechte Entwicklung des Restwertes, wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen möchten

Darüber hinaus kann auch ein Vorgehen wegen arglistiger Täuschung in einem Rücktritt vom Kaufvertrag münden. Gegenüber den Händlern besteht innerhalb der Gewährleistungsfrist auch die Möglichkeit, die Nachlieferung eines mängelfreien Modells einzufordern.

Der ascent Service für Sie

Was in Ihrem individuellen Fall umgesetzt werden kann, prüfen die erfahrenen Experten des ascent AG Partners gern für Sie. Nach Ihrer Anfrage können Sie uns ganz bequem die angeforderten Unterlagen zusenden und erhalten innerhalb kurzer Zeit schon eine Antwort von uns, die Ihnen Ihre Möglichkeiten klar aufzeigt.

Entscheiden Sie sich für einen Komplett-Service, werden alle weiteren Schritte für Sie übernommen. Dabei entstehen Ihnen auch weiterhin keine Kosten. Im Falle eines Erfolgs müssen Sie lediglich eine vorab vereinbarte Beteiligung an der Ihnen zugesprochenen Summe entrichten. Damit bleibt das Geschäftsmodell für Sie jederzeit transparent und Sie müssen keine zusätzlichen Kosten befürchten.